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   BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57   

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https://dejure.org/1957,4386
BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57 (https://dejure.org/1957,4386)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1957 - IV ZR 4/57 (https://dejure.org/1957,4386)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1957 - IV ZR 4/57 (https://dejure.org/1957,4386)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 09.07.1932 - VI 205/32

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlusse eines

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Die Eintragung könne daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts keine heilende Wirkung haben (RGZ 111, 239 [244]; 137, 324 [352]).
  • RG, 08.07.1925 - V 603/24

    Nichtiges Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Die Eintragung könne daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts keine heilende Wirkung haben (RGZ 111, 239 [244]; 137, 324 [352]).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Das Berufungsgericht läßt es dahingestellt, ob diese Vorschrift nicht von vornherein nichtig gewesen sei, wie es der Bundesgerichtshof für den § 3 der 11. DVO in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 28. Februar 1955 angenommen hat (BGHZ 16, 350).
  • RG, 01.11.1921 - VI 195/21

    BGB. § 313. Schadensersatz aus arglistiger Täuschung

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Abgesehen hiervon muß auch bedacht werden, daß die Übernahme der Verpflichtung der Verkäuferinnen durch das Reich, das Eigentum auf die Kläger zu übertragen und für Rechtsmängel zu haften, gemäß § 313 BGB der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedurft hätte (RGZ 103, 154 [156]), was von dem Oberfinanzpräsidenten nicht unbeachtet gelassen wäre.
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Auf die keineswegs zweifelsfreie Frage nach der Tragweite des Art. 12 REG (BrZ), die der Berufungsrichter in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (Entsch Bd. 56 S. 618 f) beantwortet, braucht hier deshalb nicht eingegangen zu werden (vgl. hierzu auch BGHZ 11, 16 [20]).
  • BGH, 09.12.1952 - I ZR 16/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - (LM Nr. 1 zu Art. 47 REG (AmZ) = NJW 1953, 464) entschieden, daß unter dem Begriff des Rechtsvorgängers nicht nur der Verkäufer zu verstehen sei, der die Sache als Eigentümer besessen und verkauft habe, Rechtsvorgänger sei auch, wer die Sache nur schuldrechtlich gekauft und schuldrechtlich weiterverkauft habe.
  • RG, 25.09.1912 - III 309/12

    Wirksamkeit des Mietvertrags über fremde Sachen

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Ein allgemeines praktisches Bedürfnis für eine derartige Rechtskonstruktion besteht nicht, Überdies läßt sich auch aus der von Nipperdey a.a.O. S. 884 Anm. 11 für die Gegenmeinung angeführten Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 80, 395 ff etwas Derartiges nicht entnehmen, da diese Entscheidung nicht so weit geht, daß derjenige, der die Ermächtigung zur Abgabe einer obligatorischen Verpflichtung erteilt habe, nun selbst aus der Erklärung verpflichtet werde.
  • BGH, 16.05.1956 - IV ZR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
    Der erkennende Senat hat, sich dem anschließend, in dem Urteil vom 3. April 1957 - IV ZR 29/56 - dargelegt, daß die Haftung nach Art. 47 (REG-AmZ) - und das muß auch für Art. 39 REG (BrZ) gelten - ihren Rechtsgrund in den schuldrechtlichen Beziehungen der an dem Rechtsübergang unmittelbar Beteiligten hat.
  • OLG München, 27.11.2023 - 34 Wx 203/23

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

    Besteht die Verfügung aus mehreren Teilakten, so kommt es regelmäßig auf den letzten Teilakt an (BayObLG, Beschluss vom 24.05.1973 - BReg. 2 Z 13/73, BayObLGZ 1973, 139; BGH BeckRS 1957, 31378952 unter 4 b); BeckOGK BGB/Regenfus, Stand 01.11.2023, § 185 Rn. 32; Staudinger/Klumpp, BGB, 2019, § 185 Rn. 48; jurisPK-BGB/Trautwein, 10. Aufl., Stand: 15.05.2023, § 185 Rn. 21; Grüneberg/Ellenberger § 185 Rn. 5; BeckOK BGB/Bub, Ed. 01.05.2023, § 185 Rn. 6).

    Das DNotI stützt seine Argumentation auf eine vermeintlich gefestigte Rechtsprechung des BGH und zitiert das Urteil vom 22.5.1957 - IV ZR 4/57 wie folgt:.

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

    Hierbei handelt es sich um einen überkommenen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1957 IV ZR 4/57 LM § 185 BGB Nr. 6 ) und im Rechtsverkehr der Bundesrepublik Deutschland geläufigen Rechtsgrundsatz, den der Gesetzgeber auch dem Regelwerk zugrunde gelegt hat, das die Eigentumsverhältnisse ehemals volkseigener Grundstücke zum Gegenstand hat.
  • BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57

    Rechtsmittel

    Zwar ist, wie der erkennende Senat bereits in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 22. Mai 1957 - IV ZR 4/57 (abgedruckt in RzW 1957, 310) - ausgeführt hat, zur Feststellung des unmittelbaren Rechtsvorgängers auf die schuldrechtlichen Beziehungen abzustellen.
  • BGH, 23.10.1957 - IV ZR 140/57

    Rechtsmittel

    Diesen Standpunkt hat der Senat in einem weiteren zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Mai 1957 - IV ZR 4/57 - aufrechterhalten.
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